Die KommAustria hat die Beschwerde der Sky Österreich Fernsehen GmbH gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 2 Abs. 4 ORF-G und § 2 Zugangsberechtigungssysteme- und Interoperabilitätsverordnung (ZIV), KOA 6.350/05-002, sowie § 3 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 24.08.2023, W290 2236384-1/25E, wegen Zurückziehung der Beschwerde eingestellt.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA