• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    06.08.2020
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG#Österreichischer Rundfunk#Sky Österreich Fernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 10.300/20-007

Beschwerde wegen behaupteter Verstöße gegen § 3 ORF-G und § 2 Abs 4 ORF-G iVm § 2 ZIV

Die KommAustria hat die Beschwerde der Sky Österreich Fernsehen GmbH gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 2 Abs. 4 ORF-G und § 2 Zugangsberechtigungssysteme- und Interoperabilitätsverordnung (ZIV), KOA 6.350/05-002, sowie § 3 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 24.08.2023, W290 2236384-1/25E, wegen Zurückziehung der Beschwerde eingestellt.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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