• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    29.11.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-178

Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf

Die KommAustria hat die am 10.08.2022 eingelangte Anzeige von A betreffend des Facebook Profils „A“ abrufbar unter https://www.facebook.com/people/A gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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