Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 der Radio Event GmbH für den Zeitraum von 20.09.2021 bis 29.09.2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „WIEN 11 (KW Simmering) 104,6 MHz", „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“, „WIEN 11 (KW Simmering) 96,4 MHz“ und „WIEN 11 (KW Simmering) 99,1 MHz“ nach Maßgabe der beiligenden technischen Anlageblätter zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA