Der ProSieben Austria GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 2C, 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, verbreiteten Fernsehprogramms „kabel eins austria“ für die Dauer von zehn Jahren ab 21.10.2013 erteilt.
Das Programm wird zusätzlich
· in Standard Definition über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.260/13-002, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX E“ und
· in High Definition über den digitalen Satelliten Astra 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.031, 11.671 MHz, Polarisation horizontal
weiterverbreitet.
Das Programm „kabel eins austria“ wurde wie folgt genehmigt: Es handelt sich um ein Fensterprogramm im deutschen Rahmenprogramm „kabel eins“.
Das Programm beinhaltet ein Teleshoppingfenster „Teleshop“, das von Montag bis Freitag von 07:00 bis 08:00 Uhr ausgestrahlt wird.
In einem weiteren Fenster wird täglich die 10-minütige Nachrichtensendung „PULS 4 News“ ausgestrahlt, wobei die Beginnzeiten von Montag bis Freitag ca. 16:40 Uhr sind, samstags ca. 15:55 Uhr und sonntags ca. 17:00 Uhr.
Jeweils von Montag bis Sonntag werden in der Zeit von 07:00 Uhr bis 01:30 Uhr innerhalb jeder vollen Stunde bei Bedarf bis zu zwei zusätzliche Fenster mit einer Gesamtlänge von insgesamt bis zu zwölf Minuten zu Werbezwecken ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA