Auf Antrag der Privatradio Arabella GmbH & Co KG, wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 13.12.2010, GZ 611.079/0002-BKS/2010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (VOECKLABRUCK (Hongar) 105,8 MHz), wie im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) ersichtlich, geändert (Standortverlegung auf nunmehr WEYREGG (Gahberg) 105,8 MHz).
Das beiliegende technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G