Auf Antrag der Privatradio Arabella GmbH & Co KG, wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 13.12.2010, GZ 611.079/0002-BKS/2010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage (VOECKLABRUCK (Hongar) 105,8 MHz), wie im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) ersichtlich, geändert (Standortverlegung auf nunmehr WEYREGG (Gahberg) 105,8 MHz).
Das beiliegende technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA