Die KommAustria hat der RTL Austria GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1N 19,2° Ost, Transponder 1.117, Frequenz 12.692 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „n-tv Austria“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA