Die KommAustria hat die am 05.10.2020, ergänzt am 19.10.2020, eingelangte Anzeige von A betreffend des Twitch Kanals „Trynd0r“ unter der URL „https://www.twitch.tv/trynd0r“ sowie des YouTube Kanals „Try N Kraft“ unter der URL „https://www.youtube.com/channel/UCO3wPisxVSO3WfArrxzAMKw/featured“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA