Die KommAustria hat die am 05.10.2020, ergänzt am 19.10.2020, eingelangte Anzeige von A betreffend des Twitch Kanals „Trynd0r“ unter der URL „https://www.twitch.tv/trynd0r“ sowie des YouTube Kanals „Try N Kraft“ unter der URL „https://www.youtube.com/channel/UCO3wPisxVSO3WfArrxzAMKw/featured“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF