• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    12.06.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.300/19-026

Straferkenntnis wegen nicht angezeigter Programmänderung im Programm "Sat.1 Gold Österreich"

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH folgende wesentliche Änderungen der Anzahl und des zeitlichen Umfangs beim Fensterprogramm „Sat.1 Gold Österreich“ entgegen dem Zulassungsbescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-015, ohne der vorherigen Genehmigung der Änderungen durch die Regulierungsbehörde vorgenommen hat:

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 17.10.2018 wurde die Sendung „Teleshopping Austria“ von Montag bis Freitag täglich um 50 Minuten länger als bewilligt (06:00 Uhr bis 09:20 Uhr anstatt 06:20 Uhr bis 08:50 Uhr) und sonntags zusätzlich das Fenster „Teleshopping Austria“ im Umfang von einer Stunde ausgestrahlt.

Tatort: Maria Jacobi Gasse 1, 1030 Wien

Das Straferkenntnis wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 27.08.2019, KOA 2.300/19-053, berichtigt.

Die Bescheide sind rechtskräftig.

Hinweis: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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