• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    04.08.2022
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    ORS comm GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.520/22-004

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter MUX I

Die KommAustria hat auf Antrag der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 15b Abs. 3 PrR-G in Verbindung mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die im Bescheid angeführten Übertragungskapazitäten und gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 iVm § § 15b Abs. 3 PrR-G die gleichlautenden Funkanlagen, die jeweils durch die diesem Bescheid beigelegten und einen Bestandteil des Spruches bildenden technischen Anlageblätter beschrieben sind, zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk im Standard DAB+ (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX I“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, abgeändert und bewilligt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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