• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.12.2022
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk#Verein Österreichische Universitätenkonferenz
  • GZ
    KOA 11.400/22-014

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes

Die Beschwerde des Vereins Österreichische Universitätenkonferenz wird gemäß § 35 Abs. 1 und § 36 iVm § 28 Abs. 4 bis 6 ORF-G wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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