Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B138 - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal, gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“,
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 105,5 MHz“ und
* „PETTENBACH (Friedenskreuz) 107,8 MHz“,
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den 28.11.2016 und 29.11.2016 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF