• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    08.07.2020
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 12.060/20-003

Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den im Fernsehprogramm ORF 2 am 27.04.2020 im Rahmen der um 21:10 Uhr ausgestrahlten Sendung „Thema“ gesendeten Beitrag „Auf engstem Raum – häusliche Gewalt in der Isolation“ gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen