Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den im Fernsehprogramm ORF 2 am 27.04.2020 im Rahmen der um 21:10 Uhr ausgestrahlten Sendung „Thema“ gesendeten Beitrag „Auf engstem Raum – häusliche Gewalt in der Isolation“ gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G