Auf Antrag der Sendeanlagen GmbH (Radiofabrik Salzburg) wurde gemäß § 28a PrR-G die Änderung des im ursprünglichen Zulassungsbescheid genehmigten Programms genehmigt.
Das genehmigte Programm umfasst nunmehr ein weit überwiegend eigengestaltetes, nicht-kommerzielles 24 Stunden Vollprogramm unter lokaler Bürgerbeteiligung und besonderer Berücksichtigung ethnischer, kultureller und sozialer Minderheiten im Programm. Der überwiegende Teil des moderierten Programms wird von ehrenamtlichen SendungsmacherInnen gestaltet, ansonsten findet Programmaustausch mit anderen nichtkommerziellen Radios statt, wird ein wöchentliches Informationsmagazin und im Rahmen von Projekten (z.B. mit Schulklassen) produzierte Sendungen ausgestrahlt. Das Musikprogramm spiegelt den Geschmack der SendungsmacherInnen wieder und deckt damit ein weites musikalisches Spektrum ab.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA