Der Datamatix Datensysteme GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G, iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für den Zeitraum vom 05.07.2016 bis zum 10.07.2016 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Landesjugendtreffen 2016 des Roten Kreuz Niederösterreich“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA