Dem Medienprojektverein Steiermark (Radio Soundportal) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) die Übertragungskapazität Funkstelle GRATKORN (Sportplatz), Frequenz 102,1 MHz zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Graz 97,9 MHz“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes bleibt unverändert. Innerhalb der Ausschreibungsfrist wurden keine weiteren Anträge auf Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität gestellt. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G