Über Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH vom 25.08.2011, wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG, die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria erteilte Bewilligung (KOA 1.192/11-003 vom 11.04.2011) zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S POELTEN 2 (Schildberg) 96,3 MHz“, dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der Strahlungscharakteristik entsprechend dem beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA