Der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 1KR, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11244 H, verbreiteten Fernsehprogramms namens „BKF TV“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wurde wie folgt genehmigt: Es handelt sich um ein regionales 24-Stunden Vollprogramm mit einer Stunde tagesaktuellem Programm (Montag-Freitag), das aus den einzelnen Regionen des Burgenlands berichtet. Davon sind rund 30 Minuten News aus den Bereichen Politik, Chronik, Wirtschaft und Sport sowie gesellschaftlich relevanten tagesaktuellen Ereignissen aus der Region. Darüber hinaus werden Magazinformate zu den Themenbereichen Volkstum, Wohnen, und Landleben sowie Wetternachrichten gesendet. Weiters geplant sind ein wöchentliches Sportformat sowie Formate rund um die Themen Kulinarik, Reise und Geschehen rund um die Region Centrope.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA