Der 92.9 Hit FM Radio GmbH wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für die Zeit vom 07.03.2011 bis zum 27.03.2011 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „100 Jahre Bestehen des FK Austria Wien“ erteilt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA