Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der N & C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von 27.02.2018 bis 01.03.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „EISENSTADT (Föllig) 95,1 MHz“ und „NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk) 107,5 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA