• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    26.04.2018
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    LT1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/18-202

Rechtsverletzung wegen unvollständiger Aktualisierung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG iVm §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die LT 1 Privatfernsehen GmbH als Veranstalterin des Kabelfernsehprogramms „LT 1“ sowie als Anbieterin der Abrufdienste „www.lt1.at“ und „www.woo.at“ die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 iVm § 10 Abs. 7 letzter HS AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie eine durchgeführte Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht bis zum 31.12.2017 angezeigt hat und insoweit für das Jahr 2017 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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