Über Antrag der Franz Ressel Handels GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 24.09.2004, KOA 2.100/04-79, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, geändert mit Bescheid der KommAustria vom 17.03.2005, KOA 2.100/05-05, wurde die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend, dass das bestehende Programm ab 01.10.2005 um einen weiteren Kanal ("Eurotiv-TV 2") erweitert wird, auf dem inhaltlich Talk Shows zu den Themen „Dating“ und „Persönliche Kontakte“, Kontaktservice-Sendungen mit Telefonservice, Werbung für Telefon-Mehrwertdienste, Kurzfilme, Reportagen sowie Werbung für die Kanäle EUROTIC TV, INXTC TV und X-PLUS ausgestrahlt werden, genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA