Die KommAustria hat der Radio Eins Privatradio GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1 umschriebene Übertragungskapazität „SEMMERING 2 (Hirschenkogel) 107,8 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 09.12.2021, KOA 1.021/21-015, berichtigt mit dem Bescheid der KommAustria vom 21.12.2021, KOA 1.021/21-017, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wien, Niederösterreich und Burgenland“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA