• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    25.02.2020
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert; Tirol TV GmbH
  • GZ
    KOA 4.433/20-002

Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die Beschuldigte hat als Geschäftsführerin der Tirol TV GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Tirol TV GmbH die am 27.12.2018 erfolgten Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen, nämlich die Abtretung der von der Gesellschafterin RL Holding GmbH gehaltenen 19 % der Geschäftsanteile der Tirol TV GmbH (zu unterschiedlichen Anteilen) an die bestehenden Gesellschafterinnen P8 GmbH und Moser Holding Aktiengesellschaft, im Zeitraum von 11.01.2019 bis 03.02.2019 der Regulierungsbehörde nicht angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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