Auf Antrag der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH wurde gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 31.08.2007, KOA 1.380/07-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkanlage „WELS (Marienwarte) 95,8 MHz“) wie im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) ersichtlich, geändert (Standortverlegung auf nunmehr „WELS (Sternhochhaus) 95,8 MHz“).
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms