Die KommAustria hat die am 18.10.2022 eingelangte Anzeige von A betreffend
· den Youtube Kanal „LaokiTV“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@LaokiTV
· den Twitch Kanal „LaokiTV“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/laokitv und
· den Tiktok Kanal „LaokiTV“, abrufbar unter https://www.tiktok.com/@laokitv
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF