• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    26.04.2021
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/21-064

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die am 18.08.2019 eingelangte Anzeige von A betreffend einen YouTube-Kanal gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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