• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    08.03.2021
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Hörfunk digital
  • Partei(en)
    noch nicht in RFVDB eingetragen
  • GZ
    KOA 2.535/21-003

Programmzulassung für das Hörfunkprogramm „Arabella GOLD“

Die KommAustria hat der Arabella GOLD Privatradio GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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