Der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten Eurobird 9A, 9° Ost, Transponder 55, 11.823 MHz, horizontal polarisiert digital verbreiteten Fernsehprogramms „BCC TV 2“ für die Dauer von zehn Jahren, beginnend mit 01.05.2010, erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Republik Österreich.
Das von der Antragstellerin geplante 24 Stunden-Programm ist ein verschlüsselt ausgestrahltes Abonnementfernsehen für Sportcafes, Wettannahmestellen, Buchmachern und Totalisatoren zur Übertragung von Ereignissen, die für den Abschluss von Wetten geeignet sind, wie Sportveranstaltungen, sportlichen Rennen oder Spielen. Daneben werden zu diesen Ereignissen Kommentare, Vorberichte, Hintergrundberichte und Rückblicke gesendet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA