• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    09.11.2022
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Bencun Transporte GmbH#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.500/22-007

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes

Die KommAustria hat die Beschwerde gemäß § 36 Abs. 3 letzter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die von der Bencun Transporte GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 21.03.2023, GZ W282 2264534-1/7E, abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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