• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    07.04.2021
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Life Radio GmbH & Co. KG
  • GZ
    KOA 1.140/21-003

Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige von Eigentumsänderungen

Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G festgestellt, dass die Life Radio GmbH & Co KG die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie eine am 24.11.2020 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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