Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 27/2011, wird der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH, Landstraße 3, 4020 Linz, für den 06.10.2011, 00:00 Uhr, bis 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „FREISTADT (Obergrünbach) 90,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA