Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 27/2011, wird der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH, Landstraße 3, 4020 Linz, für den 06.10.2011, 00:00 Uhr, bis 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „FREISTADT (Obergrünbach) 90,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF