• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.05.2019
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 12.054/19-002

Zurückweisung einer Beschwerde wegen behaupteter Verletzung des ORF-Gesetzes

Die KommAustria hat die Beschwerde gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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