• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    09.07.2012
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    HiT FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H.
  • GZ
    KOA 1.307/12-003

Erweiterung des Versorgungsgebietes

Die KommAustria  hat der HIT FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität "BRUCK AN DER LEITHA (Lagerhaus) 91,1 MHz" zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 02.09.2010, GZ 611.056/0003-BKS/2009, zugeteilten Versorgungsgebietes "Bezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen, Stadt Wiener Neustadt" zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Südöstliches Niederösterreich und angrenzende Gemeinden des Burgenlands" und umfasst nunmehr die Bezirke Wiener Neustadt und Mattersburg sowie Teile der Bezirke Wiener Neustadt (Land), Neunkirchen, Baden, Bruck an der Leitha, Neusiedl am See und Eisenstadt-Umgebung, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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