Auf Antrag der Verein „Mehrsprachiges Offenes Radio – MORA“ & Partner GmbH (HitFM Burgenland) wurde gemäß § 28a Abs. 1 und Abs. 3 PrR-G die Änderung des genehmigten Programms genehmigt.
Das genehmigte Programm umfasst nunmehr unter angemessener Berücksichtigung der Sprachen der im Burgenland angesiedelten Volksgruppen ein 24-Stunden Vollprogramm mit großteils moderiertem Programm (Morgenstrecke, Mittagsschiene, „Drivetime“ am Nachmittag, Wochenendstrecke Samstags und Sonntags Nachmittag), eigengestalteten lokalen Programmelementen (zumindest Montag bis Freitag fünf Mal täglich Lokalnachrichten mit lokaler Wetterinformation, weiters vor lokalen Werbeblöcken je nach Aufkommen lokale Veranstaltungstipps, dazu fallweise Liveübetragungen) und zumindest 20 Stunden pro Woche (davon zumindest 10 Stunden moderiert) außerhalb der Nachtstunden eigengestaltete Sendungen in den Sprachen der im Burgenland angesiedelten Volksgruppen, zumindest Burgenlandkroatisch und Ungarisch. Die Musikausrichtung orientiert sich am Euro-AC-Format.
Die Auflagen im Bescheid der Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde vom 02.12.1997, GZ 611.200/21-RRB/97, bleiben unberührt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA