Die KommAustria hat gemäß § 31 Abs. 15 iVm § 31 Abs. 11 und 14 ORF-Gesetz festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk im Jahr 2010 die Bedingungen für die Abgeltung des durch Befreiungen nach § 31 Abs. 10 ORF-G entstehenden Entfalls des Programmentgelts erfüllt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA