Die KommAustria hat der FHW Radio und Forschung GmbH gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G und Abs. 9 TKG 2021 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 06.05.2022 bis zum 05.05.2023 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G