Die KommAustria hat der FHW Radio und Forschung GmbH gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G und Abs. 9 TKG 2021 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 06.05.2022 bis zum 05.05.2023 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA