Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), die mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, erteilte Bewilligung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur versuchsweisen Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten dahingehend abgeändert, als die Zulassung nach Spruchpunkt 1. des Bescheides der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, für die Zeit vom 21.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA