Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), die mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, erteilte Bewilligung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur versuchsweisen Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten dahingehend abgeändert, als die Zulassung nach Spruchpunkt 1. des Bescheides der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, für die Zeit vom 21.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G