• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    14.05.2012
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
  • GZ
    KOA 1.004/12-007

Erteilung einer fernmelderechtlichen Bewilligung an die Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

Der Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 8D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „SWR MUX“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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