• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    12.06.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.300/19-025

Straferkenntnis wegen nicht angezeigter Programmänderung im Programm "Sixx Austria"

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Austria 9 TV GmbH & Co KG und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Austria 9 TV GmbH & Co KG folgende wesentliche Änderungen der Programmgattung sowie der Anzahl und des zeitlichen Umfangs beim Fensterprogramm „sixx Austria“ entgegen dem Zulassungsbescheid der KommAustria vom 29.06.2012, KOA 2.135/12-012, ohne der vorherigen Genehmigung der Änderungen durch die Regulierungsbehörde vorgenommen hat:

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 17.10.2018 wurde das Teleshoppingfenster samstags von 06:00 Uhr bis 10:35 Uhr und somit im zeitlichen Ausmaß von 275 Minuten sowie sonntags von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr und somit im zeitlichen Ausmaß von 240 Minuten (anstatt samstags und sonntags von 06:30 Uhr bis 09:30 Uhr und somit im zeitlichen Ausmaß von jeweils 180 Minuten) gesendet. Weiters wurde in diesem Zeitraum die im Ausmaß von 30 Minuten zugelassene Unterhaltungssendung „Koch mit! Oliver“ entgegen der Zulassung montags, mittwochs und freitags nicht ausgestrahlt. Ebenso wurde die montags, mittwochs und freitags im Ausmaß von 30 Minuten zugelassene Sendung „UPC Triple Day“ sowie sonntags die 90-minütige Sendung „die schönsten Momente aus dem österreichischen Modelcasting ‚Austria´s Next Topmodel‘“ nicht ausgestrahlt; im Zeitraum vom 03.02.2018 bis zum 17.10.2018 wurde samstags die 25-minütige Sendung „Hi Society/Heinzl und die VIPs“ ausgestrahlt.

Tatort: Maria Jacobi Gasse 1, 1030 Wien

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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