Der Schlüsselverlag J.S. Moser GmbH (Life Radio Tirol) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz die Übertragungskapazität „HINTERTUX 2 - Hohenhaustenne 104,1 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet „Tirol“ zugeordnet.
Die entgegenstehenden Anträge der Zillertaler Medien GmbH i.G., der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur und der Antenne Salzburg GmbH wurden wegen des Vorrangs der Verbesserung bei der Frequenzzuteilung abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA