• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    29.04.2014
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Normann Engineering GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/14-324

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung von Mediendiensten

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG und §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Normann Engineering GmbH als Betreiberin der Mediendienste Infokanal Scharnstein und Panorama-Kamera Scharnstein die Bestimmung des § 9 Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2013 bis zum 31.12.2013 keine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.
Darüber hinaus wurde gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G festgestellt, dass es sich bei der Rechtsverletzung um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen