Die Komm Austria hat aufgrund der Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG vom 19.08.2014 gemäß § 25 Abs. 6 Audiovisuelle Mediendienste- Gesetz (AMD-G) festgestellt, dass mit der Aufnahme des vom Verein Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung veranstalteten Programms „Radio Maria“ in das Programmbouquet den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G