• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    21.12.2016
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/16-012

Bewilligung von Tunnelfunkanlagen in Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark

Dem Österreichischen Rundfunk wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 19 beschriebenen Funkanlagen für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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