Die KommAustria auf Antrag der Regionalradio Tirol GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2013, KOA 1.170/13-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SOELDEN 3 (Rolandseck) 91,2 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung des Standortes nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G