• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.10.2017
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    PIWImedia GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/17-171

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die PIWImedia GmbH die Bestimmung gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie ihre Tätigkeit als Anbieterin des unter den Internetadressen „www.hiway-tv.at“ und „www.facebook.com/HiWayRegionalTV“ bereitgestellten audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf nicht spätestens zwei Wochen vor deren Aufnahme der KommAustria angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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