• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    31.01.2023
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.300/23-006

Straferkenntnis wegen Sendens ohne Zulassung

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Alpensat Broadcast GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Alpensat Broadcast GmbH das Fernsehprogramm „VISIT-X.tv“ im Zeitraum vom 22.06.2021 bis zum 20.06.2022 über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren betreffend die von A gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde wegen Zurückziehung der Beschwerde mit Beschluss vom 16.10.2023, GZ W271 2268700-1/6E, eingestellt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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