Die KommAustria hat auf Antrag der Teleport Waldviertel - Information und Kommunikation gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.302/11-001, erteilten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen geändert:
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G