Der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder: 115, Frequenz: 12,663 GHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens "BTV" für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wird wie folgt genehmigt: Gesendet wird ein zur Gänze eigenproduziertes aktuelles Programm für eine breitgefächerte Seherschicht in den Sendegebieten der Bezirke Vöcklabruck und Gmunden mit regionalen Themenschwerpunkten aus den Bereichen Geschehen, Wirtschaft, Kultur, Brauchtum und Sport, wobei die wöchentlich neu produzierten Beiträge mehrmals täglich wiederholt werden. Das Programm wird täglich von 02:00 bis 08:00 Uhr, 10:00 bis 13:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr und 20:00 bis 24:00 Uhr gesendet, die übrigen Zeiträume sollen durch Fensterprogramme anderer Fernsehveranstalter gefüllt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA