Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung, gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen
* „EBBS 2 (Oberbuchberg) 95,5 MHz“ (Polarisation horizontal) bzw.
* „EBBS 2 (Oberbuchberg) 95,5 MHz“ (Polarisation vertikal)
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den Zeitraum von 16.03.2016 bis 23.03.2016 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G