Auf Antrag der Radio Oberland GmbH ("Oberländer Welle") wurde gemäß § 28a Abs. 1 und Abs. 3 PrR-G die Änderung des genehmigten Programms genehmigt.
Das genehmigte Programm umfasst nunmehr ein 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein zumindest zu 50% eigengestaltetes Programm mit lokalem Bezug gesendet wird. Das Wortprogramm umfasst lokale Nachrichten, Servicemeldungen wie Wetter, Verkehr, Veranstaltungen, Nachberichterstattung, Studiogespräche, Interviews sowie regelmäßige Sprechstunden mit Personen aus Kultur, Politik, Sport, usw. Das Musikprogramm ist als Mainstream-„Contemporary Hitradio“-Format gestaltet, wobei sich die Musik mit einer laufenden sehr engen Rotation zu 70% an den aktuellen Hits aus den Musikrichtungen wie Rock, Pop, Dance, Rave, House, R&B, DJ-Mixes sowie Hip-Hop orientiert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA